Wie auf law nachzulesen ist, bietet T-Mobile Deutschland Bestandskunden mit einem Complete Tarif der 1. Generation derzeit die Tethering Funktion des iPhones nicht an. Begründet wird dies mit der ?technisch zu aufwändigen Unterscheidung zwischen Kunden mit Verträgen der 1. und 2. Generation?.
Sinn dieser Strategie seitens T-Mobile Deutschland ist es, Bestandskunden einen Umstieg auf einen der aktuell vermarkteten Tarife schmackhaft zu machen. In diesen Tarifen gibt es die Option, für den Aufpreis von 20? pro Monat, Tethering zu aktivieren. Besonders pikant daran ist, dass Kunden mit anderen Smartphones in den Verträgen der 1. Generation sehr wohl berechtigt sind Tethering zu nutzen, nur Kunden mit iPhones ist dies nicht möglich.
Kein Tethering
Im Blog von Udo Vetter wird diese Geschichte ebenfalls aufgegriffen. Zitiert wird ein anwaltlicher Brief an T-Mobile Deutschland, in dem der Provider darauf hingewiesen wird, dass die Tetheringfunktion ausdrücklich im Vertrag und in den AGB inkludiert ist. Die einseitige Änderung seitens T-Mobile Deutschland wird im Weiteren mit diesen Worten kommentiert:
Eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes, wie von Ihnen vorgenommen, ist nicht zulässig. Sie (T-Mobile Deutschland, Anm.) erbringen derzeit Ihre vertragliche Leistung nicht hinreichend, indem Sie unserem Mandanten eine für ihn wichtige Nutzungsmöglichkeit des iPhones vereiteln. Wir fordern Sie auf, unserem Mandanten das Tethering bis spätestens 24. September 2009 zu ermöglichen.
Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen.
Auch auf Facebook formiert sich Widerstand gegen die Handhabe von T-Mobile Deutschland.